Das städtische Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau legt dem Rat für seine Sitzung am 28. Juni 2016 den Baubeschluss für die Gesamtinstandsetzung der Mülheimer Brücke zur Entscheidung vor. Mit den Arbeiten soll Ende des Jahres begonnen werden. Während der vierjährigen Bauzeit kommt es circa drei Jahre lang zu Einschränkungen des Straßenverkehrs und 19 Wochen lang zu einem Bus-Ersatzverkehr für die Stadtbahn.
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung beinhaltet die Kostenberechnung und Umsetzung der Gesamtinstandsetzung der Mülheimer Brücke in Höhe von rund 116 Millionen Euro inklusive eines Risikozuschlags von 15 Prozent der Bruttogesamtkosten der Maßnahme. Durch den Baubeschluss wird jedoch lediglich das Maßnahmenbudget (101 Millionen Euro) ohne Risikozuschlag als Vergabevolumen freigegeben.
Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Bauwerksprüfungen sowie weiterer einge-hender Untersuchungen und Berechnungen wurde an allen vier Teilbauwerken des Brückenzuges ein umfangreicher Bedarf an Instandsetzungen bis hin zu Teilerneuerungen festgestellt, der keine Aufschub duldet. Als Sofortmaßnahme wurde bereits das zulässige Gewicht für LKW auf 30 Tonnen beschränkt.
Über drei Jahre lang wird dem Individualverkehr jeweils nur eine Fahrspur pro Fahrtrichtung zur Verfügung stehen. Außerdem muss für eine Dauer von etwa 19 Wochen der Stadtbahnbetrieb auf der Brücke voll gesperrt und durch einen Bus-Pendeldienst ersetzt werden. Diese Vollsperrung wurde aus Rücksicht auf die starke Frequentierung der betroffenen Stadtbahnlinien auf die Zeit von Mitte April 2018 bis zum Ende der Sommerferien 2018 gelegt, da in diesem Zeitraum das Fahrgastaufkommen vergleichsweise gering ist.
Auf Grund der teilweise bereits gravierenden Schädigungen der Brückenkonstruktion, die in den letzten Jahren rapide und kontinuierlich angestiegen sind, sowie dem starken Zuwachs des Kfz- und LKW-Verkehrs, ist eine umfangreiche Instandsetzung unausweichlich und unaufschiebbar. Die Gesamtinstandsetzung der Mülheimer Brücke ist aus Sicht der Bezirksregierung Köln sowie des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen grundsätzlich förderfähig. Ein entsprechender Antrag wurde bereits gestellt und befindet sich derzeit in der Prüfung.
Quelle: Stadt Köln